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1 Gemeinschuldner
Gemeinschuldner m юр. несостоя́тельный должни́к не́скольких кредито́ровGemeinschuldner m должни́к, оказа́вшийся банкро́том -
2 Gemeinschuldner
m юр.несостоятельный должник нескольких кредиторов -
3 Gemeinschuldner
сущ.1) юр. должник в конкурсном производстве, лицо, объявленное несостоятельным, общий должник2) экон. банкрот, находящийся под конкурсом, несостоятельный должник нескольких кредиторов3) бизн. должник, оказавшийся банкротом -
4 Gemeinschuldner
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Gemeinschuldner
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5 Gemeinschuldner
mбанкрот, оказавшийся банкротомDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Gemeinschuldner
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6 Gemeinschuldner
о́бщий должни́к не́скольких кредито́ров -
7 Einrede der Gemeinschuldner
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Einrede der Gemeinschuldner
См. также в других словарях:
Gemeinschuldner — (fr: failli, it: fallito; auch: Konkursit, Kridar, Kridatar) heisst nach schweizerischem Recht der Schuldner, nachdem über ihn eine Generalexekution in sein Vermögen eröffnet worden ist;[1] der Begriff wird etwa verwendet in Art. 237 Abs. 3 Ziff … Deutsch Wikipedia
Gemeinschuldner — Gemeinschuldner, s.u. Concurs 1) C) a) … Pierer's Universal-Lexikon
Gemeinschuldner — wird in der deutschen Konkursordnung (s.d.) der Schuldner genannt, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet worden ist. Er wurde früher im gemeinen Recht Kridar, in andern Ländern Fallit oder Gantmann genannt und wird manchmal auch als… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gemeinschuldner — Gemeinschuldner, derjenige, über dessen Vermögen der Konkurs (s.d.) eröffnet ist … Kleines Konversations-Lexikon
Gemeinschuldner — Gemeinschuldner, im Concurs der insolvente Schuldner (Cridar) gegenüber seinen sämmtlichen Creditoren … Herders Conversations-Lexikon
Gemeinschuldner — Ge|mein|schuld|ner 〈m. 3〉 jmd., über dessen Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet worden ist * * * Ge|mein|schuld|ner, der (Rechtsspr.): Schuldner, über dessen Vermögen ein Konkurs stattfindet, durch den alle Gläubiger anteilmäßig befriedigt… … Universal-Lexikon
Gemeinschuldner — 1. Begriff: ⇡ Schuldner, über dessen Vermögen ein ⇡ Insolvenzverfahren eröffnet ist. Der G. braucht nicht Kaufmann zu sein. Bei ⇡ Insolvenzeröffnung über das Vermögen (1) einer OHG sind G. alle Gesellschafter, (2) einer KG nur die persönlich… … Lexikon der Economics
Konkursit — Gemeinschuldner (fr: failli, it: fallito; auch: Konkursit, Kridar, Kridatar) heisst nach schweizerischem Recht der Schuldner, nachdem über ihn eine Generalexekution in sein Vermögen eröffnet worden ist; der Begriff wird etwa verwendet in Art. 237 … Deutsch Wikipedia
Kridar — Gemeinschuldner (fr: failli, it: fallito; auch: Konkursit, Kridar, Kridatar) heisst nach schweizerischem Recht der Schuldner, nachdem über ihn eine Generalexekution in sein Vermögen eröffnet worden ist; der Begriff wird etwa verwendet in Art. 237 … Deutsch Wikipedia
Kridatar — Gemeinschuldner (fr: failli, it: fallito; auch: Konkursit, Kridar, Kridatar) heisst nach schweizerischem Recht der Schuldner, nachdem über ihn eine Generalexekution in sein Vermögen eröffnet worden ist; der Begriff wird etwa verwendet in Art. 237 … Deutsch Wikipedia
Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon