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  • 1 Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen

    1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie entsprechend den Ergebnissen der Volksabstimmung offiziell veröffentlicht wird.
    Der Tag der Volksabstimmung, der 12. Dezember 1993, gilt als der Tag der Annahme der Verfassung der Rußländischen Föderation. Gleichzeitig verliert die am 12. April 1978 verabschiedete Verfassung (das Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – mitsamt den nachfolgend vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ihre Gültigkeit. Falls die Bestimmungen des Föderationsvertrages – des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der souveränen Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der Regionen, der Gebiete sowie der Städte Moskau und St. Petersburg der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke innerhalb der Rußländischen Föderation sowie sonstiger Verträge zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation und der Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation – nicht in Einklang mit Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation stehen, gelten die Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation. 2. Die Gesetze und sonstigen Rechtsakte, die bis zum Inkrafttreten dieser Verfassung auf dem Territorium der Rußländischen Föderation gegolten haben, werden angewandt, soweit sie der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen. 3. Der Präsident der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit der Verfassung (dem Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – gewählt worden ist, übt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die darin festgelegten Befugnisse bis zum Ablauf des Zeitraums aus, für den er gewählt wurde. 4. Der Ministerrat – die Regierung der Rußländischen Föderation – übernimmt mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die Rechte, die Pflichten und die Verantwortung der Regierung der Rußländischen Föderation, wie sie in der Verfassung der Rußländischen Föderation festgelegt sind, und wird fortan als Regierung der Ruß-ländischen Föderation bezeichnet. 5. Die Gerichte in der Rußländischen Föderation üben die Rechtsprechung im Rahmen ihrer in dieser Verfassung festgelegten Kompetenzen aus. Nach Inkrafttreten der Verfassung behalten die Richter aller Gerichte der Rußländischen Föderation ihre Kompetenzen bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie gewählt worden sind. 3 Freie Stellen werden in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren besetzt. 6. Bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes, das das Verfahren für die Verhandlung von Sachen durch ein Gericht unter Mitwirkung von Geschworenen festlegt, wird das frühere Verfahren der gerichtlichen Verhandlung entsprechender Fälle beibehalten. Bis die Strafprozeßgesetzgebung der Rußländischen Föderation mit den Bestimmungen dieser Verfassung in Einklang gebracht worden ist, bleibt das frühere Verfahren des Arrestes, der Untersuchungshaft und der Festnahme von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, erhalten. 7. Der erste Bundesrat und die erste Staatsduma werden auf zwei Jahre gewählt. 8. Der Bundesrat tritt am 30. Tage nach seiner Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die erste Sitzung des Bundesrates eröffnet der Präsident der Rußländischen Föderation. 9. Ein Abgeordneter der ersten Staatsduma kann gleichzeitig Mitglied der Regierung der Rußländischen Föderation sein. Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über die parlamentarische Immunität erstrek-ken sich nicht auf die Abgeordneten der Staatsduma, die zugleich Mitglieder der Regierung der Rußländischen Föderation sind, sofern es sich um die Haftung für Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten handelt. Die Abgeordneten des ersten Bundesrates üben ihre Mandate auf nichtständiger Grundlage aus. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Section II. Concluding and Transitional Provisions[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Раздел II. Заключительные и переходные положения[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Titre II. Les Dispositions finales et transitoires[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen

  • 2 Kunde, der

    (des Kúnden, die Kúnden)
    1) (постоянный, частый) покупатель, клиент

    Er ist ein wählerischer Kunde. — Он разборчивый покупатель.

    Der Buchhändler kennt die Vorliebe dieses Kunden für Memoiren. — Продавец (книжного магазина) знает пристрастие этого покупателя к мемуарам.

    Die Verkäuferin bietet dem Kunden die letzten Neuheiten an. — Продавщица предлагает покупателю последние новинки.

    Der Verkäufer hebt diese Ware für einen alten Kunden auf. — Продавец откладывает этот товар для одного старого [давнишнего] покупателя.

    Das Schaufenster zog eine Menge Kunden an. — Витрина привлекла целую толпу покупателей.

    Dieses Geschäft hat einen festen Kreis von Kunden. — У этого магазина постоянный круг покупателей.

    2) клиент, посетитель, заказчик (лицо, пользующееся услугами предприятий сферы обслуживания)

    Der Friseur bediente schnell diesen Kunden. — Парикмахер быстро обслужил этого клиента [посетителя].

    Die Friseusin rät dem Kunden zu diesem Haarschnitt. — Парикмахерша предлагает клиенту сделать эту стрижку.

    Dieser Friseur stellt auch die anspruchsvollsten Kunden zufrieden. — Этот парикмахер удовлетворяет даже самых требовательных клиентов [посетителей].

    Dieser Schneider hat einen festen Stamm von Kunden. — У этого портного постоянный круг клиентов [заказчиков].

    Der Schneider vertröstete den Kunden immer wieder auf später. — Портной снова и снова уговаривал клиента [заказчика] подождать.

    Nach dem Umbau wird diese Wäscherei wieder eröffnet und wird Kunden werben. — После реконструкции эта прачечная вновь откроется и будет искать [приглашать] клиентов.

    Auf diesem Postamt werden die Kunden schnell abgefertigt. — В этом почтовом отделении посетителей обслуживают быстро.

    Typische Fehler in der Anwendung der deutschen Sprache > Kunde, der

  • 3 knistern

    vi (h)
    1.: es knistert im Gebälk что-л. дало трещину, зашаталось перен.
    надвигается опасность. Bei den kleinen Kaufleuten in unserer Straße knistert es im Gebälk, seitdem das große Warenhaus eröffnet wurde. Sie werden bald einer nach dem anderen pleite machen.
    2.: es knistert возникает взаимная симпатия. Auf den ersten Blick knisterte es schon zwischen den beiden.
    Der Körper muß Signale aussenden, dann knistert es.

    Deutsch-Russisches Woerterbuch der umgangssprachlichen und saloppen > knistern

  • 4 erklären

    1) jdm. etw. erläutern объясня́ть объясни́ть <разъясня́ть разъясни́ть, растолко́вывать /-толкова́ть> кому́-н. что-н. etw. an < mit> einem Bild [mit Zahlen] erklären объясня́ть /- что-н. при по́мощи рису́нка [цифр]. wie ist das zu erklären? как э́то (мо́жно) объясни́ть ? sich etw. nicht (recht) erklären können не мочь себе́ (то́лком) объясни́ть что-н. das brauche ich wohl nicht zu erklären ду́маю, э́того мне не ну́жно объясня́ть | erklärend объясни́тельный. Wörterbuch толко́вый. Beschreibung, Worte поясни́тельный
    2) etw. verkünden заявля́ть /-яви́ть <объявля́ть/-яви́ть > о чём-н. seine Bereitschaft zu etw. <sich zu etw. bereit> erklären заявля́ть /- <объявля́ть/-> о свое́й гото́вности к чему́-н. seinen Beitritt zu etw. [seinen Austritt aus etw.] erklären объявля́ть /- <заявля́ть/-> о вступле́нии во что-н. [о вы́ходе из чего́-н.]. sich mit etw. einverstanden erklären заявля́ть /- о своём согла́сии на что-н. <с чем-н.>. sich mit jdm. solidarisch erklären заявля́ть /- о свое́й солида́рности с кем-н. sich für jdn./etw. erklären соглаша́ться согласи́ться с кем-н. чем-н. sich für etw. erklären für Programm, Beschluß auch выска́зываться вы́сказаться за что-н. | erklärter Feind закля́тый враг
    3) etw. offiziell mitteilen: Bankrott, Boykott, Krieg объявля́ть /-яви́ть что-н. jdn./etw. für etw. erklären Pers für unabkömmlich, tot, verrückt; etw. für beendet, eröffnet, falsch, für null und nichtig, verbindlich; Kapital, Eigentum zum Staatseigentum объявля́ть /- кого́-н. что-н. кем-н. чем-н. die Festung im Kriegszustand erklären объявля́ть /- кре́пость на вое́нном положе́нии. jdn. für vogelfrei erklären объявля́ть /- кого́-н. вне зако́на. sich bankrott erklären объявля́ть /- себя́ банкро́том
    4) Jura jdn. für etw. erklären für schuldig, unzurechnungsfähig признава́ть /-зна́ть кого́-н. кем-н.
    5) jdn. (zu etw.) ernennen назнача́ть /-зна́чить кого́-н. кем-н. jdn. zum Vorsitzenden [zu seinem Nachfolger] erklären назнача́ть /- кого́-н. председа́телем [свои́м насле́дником]
    6) sich jdm. erklären Liebeserklärung machen объясня́ться объясни́ться кому́-н. в любви́
    7) sich aus etw. erklären klar werden объясня́ться объясни́ться чем-н. das Defizit erklärt sich aus den hohen Unkosten дефици́т объясня́ется высо́кими изде́ржками

    Wörterbuch Deutsch-Russisch > erklären

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