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1 die Zuständigkeit bestreiten
предл.Универсальный немецко-русский словарь > die Zuständigkeit bestreiten
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2 die Zuständigkeit prüfen
предл.Универсальный немецко-русский словарь > die Zuständigkeit prüfen
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3 Kompetenzkonflikt über die Zuständigkeit des Gerichts
сущ.юр. спор и подсудности определенному суду, спор о подсудности определённому судуУниверсальный немецко-русский словарь > Kompetenzkonflikt über die Zuständigkeit des Gerichts
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4 ein nicht in die Zuständigkeit des Volksgerichts fallende Sache
кол.числ.юр. дело, неподсудное народному судуУниверсальный немецко-русский словарь > ein nicht in die Zuständigkeit des Volksgerichts fallende Sache
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5 ein nicht in die Zuständigkeit des Volksgerichts gehörende Sache
кол.числ.юр. дело, неподсудное народному судуУниверсальный немецко-русский словарь > ein nicht in die Zuständigkeit des Volksgerichts gehörende Sache
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6 in die Zuständigkeit des Volksgerichts gehörend
предл.Универсальный немецко-русский словарь > in die Zuständigkeit des Volksgerichts gehörend
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7 in die Zuständigkeit fallen
предл.юр. входить в компетенцию, состоять в (чьём-л.) веденииУниверсальный немецко-русский словарь > in die Zuständigkeit fallen
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8 nicht in die Zuständigkeit eines Gerichts fallend
част.юр. неподсудныйУниверсальный немецко-русский словарь > nicht in die Zuständigkeit eines Gerichts fallend
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9 nicht in die Zuständigkeit fallend
част.юр. (eines Staatsorgans) неподведомственныйУниверсальный немецко-русский словарь > nicht in die Zuständigkeit fallend
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10 über die Zuständigkeit hinausgehen
предл.Универсальный немецко-русский словарь > über die Zuständigkeit hinausgehen
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11 Zuständigkeit
f́компетенция, компетентность; правомочие, права; подведомственность; подсудность- die Zuständigkeiten aufteilen pl распределять функции (должностные обязанности)
- über die Zuständigkeit hinausgehen выходить за пределы (своей) компетенции
- Zuständigkeit, disziplinare дисциплинарные права (в отношении данной категории военнослужащих)
- Zuständigkeit für die Ausübung des Rechts der Ernennung und Entlassung права назначения на должность и увольнения в запас (в отношении данной категории военнослужащих)
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12 Zuständigkeit
(f)компетенция, компетентность; правомочие, права; подведомственность; подсудностьüber die Zuständigkeit hinausgehen — выходить за пределы ( своей) компетенции
Zuständigkeit, disziplinare — дисциплинарные права ( в отношении данной категории военнослужащих)
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13 Zuständigkeit
f1) компетенция, круг полномочий; юрисдикция2) юр. подсудность, компетенция3) ведомственная подчинённость, подведомственность•- sachliche Zuständigkeit
- territoriale ZuständigkeitDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Zuständigkeit
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14 Zuständigkeit für die Ausübung des Rechts der Ernennung und Entlassung
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Zuständigkeit für die Ausübung des Rechts der Ernennung und Entlassung
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15 Zuständigkeit für die Durchführung der Untersuchung
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Zuständigkeit für die Durchführung der Untersuchung
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16 Artikel 125
1. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation besteht aus 19 Richtern.2. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation entscheidet auf Ersuchen des Präsidenten der Rußländi-schen Föderation, des Bundessrates, der Staatsduma, eines Fünftels der Mitglieder des Bundesrates oder der Abgeordneten der Staatsduma, der Regierung der Rußländischen Föderation, des Obersten Gerichts der Rußländischen Föderation, des Obersten Arbitragegerichts der Rußländischen Föderation und den Organen der gesetz-gebenden und vollziehenden Gewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation über die Vereinbarkeit mit der Verfassung der Rußländischen Föderation von:a) Bundesgesetzen und Normativakten des Präsidenten der Rußländischen Föderation, des Bundesrates, der Staatsduma und der Regierung der Rußländischen Föderation;b) Verfassungen der Republiken, Statuten sowie Gesetzen und anderen Normativakten der Subjekte der Rußländischen Föderation, die zu Fragen erlassen wurden, die in die Zuständigkeit der Organe der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und in die gemeinsame Zuständigkeit der Organe der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und der Organe der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation fallen; c) Verträgen zwischen den Organen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staats-gewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation sowie Verträgen zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation; d) nicht in Kraft getretenen völkerrechtlichen Verträgen der Rußländischen Föderation.3. Das Verfassungsgericht entscheidet Kompetenzstreitigkeiten:a) zwischen Organen der Staatsgewalt des Bundes;b) zwischen Organen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation; c) zwischen den höchsten Staatsorganen der Subjekte der Rußländischen Föderation.4. Das Verfassungsgericht überprüft in dem durch ein Bundesgesetz festgelegten Verfahren auf Beschwerden gegen die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte und Freiheiten der Bürger oder auf Ersuchen von Gerichten die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das in einem konkreten Fall angewendet worden ist oder angewendet werden soll.5. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation legt auf Ersuchen des Präsidenten der Rußländischen Föderation, des Bundesrates, der Staatsduma, der Regierung der Rußländischen Föderation und der Gesetzge-bungsorgane der Subjekte der Rußländischen Föderation die Verfassung der Rußländischen Föderation aus. 6. Akte oder einzelne ihrer Bestimmungen, die für verfassungswidrig erklärt werden, treten außer Kraft; völkerrechtliche Verträge der Rußländischen Föderation, die der Verfassung der Rußländischen Föderation widerspre-chen, dürfen nicht in Kraft gesetzt und angewendet werden. 7. Das Verfassungsgericht der Rußländischen Föderation erstattet auf Ersuchen des Bundesrates ein Gutachten darüber, ob bei der Erhebung einer Anklage gegen den Präsidenten der Rußländischen Föderation wegen Staatsverrats oder wegen der Begehung einer anderen schweren Straftat das dafür festgelegte Verfahren eingehalten worden ist. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 125[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 125[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 125[/ref]> -
17 неподсудный
юр.nicht in die Zuständigkeit fallend -
18 неподсудный
неподсудный юр. nicht in die Zuständigkeit fallend это дело нам неподсудно wir sind für diese Sache nicht zuständig -
19 Prorogation
сущ.1) юр. договорное определение подсудности, отсрочка, пророгация договорное определение подсудности, пророгация (l.Parteienvereinbarung über die Zuständigkeit des Gerichts; 2. Verlängerung, Aufschub), продление срока2) экон. пророгация3) патент. перенесение на другой срок, пророгационное соглашение о подсудности, продление (срока) -
20 Unterwerfung unter ein Schiedsgericht
сущ.юр. (die Zuständigkeit) передача на рассмотрение третейского судаУниверсальный немецко-русский словарь > Unterwerfung unter ein Schiedsgericht
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См. также в других словарях:
Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen — Das Haager Minderjährigenschutzabkommen, MSA, amtliche in der Bundesrepublik Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen, vom 5. Oktober 1961 ist ein internationaler… … Deutsch Wikipedia
Zuständigkeit (Recht) — Die Zuständigkeit oder Kompetenz von Behörden und Gerichten koordiniert das reibungslose Zusammenwirken der verschiedenen Stellen innerhalb des Staates. Sie ist entscheidend für die formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln oder… … Deutsch Wikipedia
Zuständigkeit der Gerichte — bedeutet deren Recht und Pflicht, eine einzelne, in ihre Gerichtsbarkeit (s. d.) fallende Streitsache zu erledigen. Diese Zuständigkeit zerfällt in die sachliche und in die örtliche. Die Regeln über die sachliche Zuständigkeit teilen die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zuständigkeit — die Zuständigkeit, en (Aufbaustufe) Bereich, für den jmd. oder eine Einrichtung kompetent ist Synonym: Zuständigkeitsbereich Beispiel: Das fällt in die Zuständigkeit der staatlichen Verwaltung … Extremes Deutsch
Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone — A birodalmi tanácsban képviselt királyságok és országok és a magyar Szent Korona országai … Deutsch Wikipedia
Zuständigkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall… … Deutsch Wikipedia
Zuständigkeit — Befugnis; Verantwortlichkeit; Verantwortungsbereich; Obliegenschaft; Kompetenz; Verantwortung; Bereich * * * Zu|stän|dig|keit 〈f. 20〉 Befugnis zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit u. zur Wahrnehmung eines bestimmten Aufgabenkreises * * *… … Universal-Lexikon
Die-Linke-Bundesvorstand — Der Parteivorstand der Partei Die Linke ist das höchste Gremium der Partei zwischen den Parteitagen. Er ist das politische Führungsorgan der Partei.[1] Der Parteivorstand hat seinen Sitz im Karl Liebknecht Haus in Berlin Mitte. Seine Rechte und… … Deutsch Wikipedia
Die-Linke-Parteivorstand — Der Parteivorstand der Partei Die Linke ist das höchste Gremium der Partei zwischen den Parteitagen. Er ist das politische Führungsorgan der Partei.[1] Der Parteivorstand hat seinen Sitz im Karl Liebknecht Haus in Berlin Mitte. Seine Rechte und… … Deutsch Wikipedia
Die Linke-Parteivorstand — Der Parteivorstand der Partei Die Linke ist das höchste Gremium der Partei zwischen den Parteitagen. Er ist das politische Führungsorgan der Partei.[1] Der Parteivorstand hat seinen Sitz im Karl Liebknecht Haus in Berlin Mitte. Seine Rechte und… … Deutsch Wikipedia
Zuständigkeit — (Geschäftskreis, Kompetenz, Ressort), der einer Behörde gesetzte Kreis für ihre Wirksamkeit und ihre hiernach sich bestimmende amtliche Befugnis. Diese Z. ist zunächst sachlich begrenzt je nach der Verschiedenartigkeit der Amtstätigkeit der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon