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(Schadloshaltung)

См. также в других словарях:

  • Schadloshaltung, die — Die Schadloshaltung, plur. die en, die Handlung, da man jemanden schadlos hält; im Oberd. die Schadlosung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schadloshaltung — Indemnität * * * Schad|los|hal|tung, die <o. Pl.> (bes. Rechtsspr., Wirtsch.): Entschädigung, Ausgleich für einen Schaden. * * * Schad|los|hal|tung, die <o. Pl.>: das Sich schadlos Halten …   Universal-Lexikon

  • Schadloshaltung — Schad|los|hal|tung, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Indemnität — Schadloshaltung * * * In|dem|ni|tät 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 1. Straflosigkeit 2. nachträgl. Zustimmung der Volksvertretung für eine verfassungswidrige Maßnahme der Regierung [<lat. indemnitas „Schadlosigkeit“] * * * In|dem|ni|tät, die;… …   Universal-Lexikon

  • Bienenrecht — Das deutsche Bienenrecht ist Bestandteil des Dritten Buchs des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 961 bis 964). Es handelt sich also um sachenrechtliche Vorschriften. Zwei bienenrechtliche Vorschriften finden sich ebenfalls in den §§ 383 und 384 öABGB …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

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