-
1 Erbrecht
Erbrecht n RECHT law of succession, succession law, law of inheritance, right of inheritance, trusts and estates* * *n < Recht> law of succession, succession law, law of inheritance, right of inheritance, trusts and estates* * *Erbrecht
law of succession (decedent’s estate, US), heirship (US), (Witwe) dower, dowry;
• Erbrecht antreten to come into an inheritance (US);
• Erbrecht der Witwe festsetzen to admeasure a dower. -
2 Erbrecht
Erbrecht, I) das Recht, eine Erbschaftin Besitz zu nehmen: hereditas. – ius hereditarium (ICt.). – II) erbliches Recht; z.B. sie eignen sich dieses als ein E. an, ius per successiones esse id sibi vindicant. – Erbreich, imperium hereditarium (im allg.; bei Spät. insbes. = Erbkaiserreich). – regnum hereditarium (Erbkönigreich).
-
3 Erbrecht
Erbrecht n1. law of inheritance, law of succession; trusts and estates pl;2. right to inherit; right to succeed -
4 Erbrecht
Erbrecht n JUR miras hukuku -
5 Erbrecht
Erbrecht n пра́во насле́дования -
6 Erbrecht
-
7 Erbrecht
'Erbrecht n dědické právo n -
8 Erbrecht
-
9 Erbrecht
n JUR.2. (Anspruch) right of succession, hereditary title* * *das Erbrechtlaw of succession* * *Ẹrb|recht ['ɛrp-]ntlaw of inheritance; (= Erbanspruch) right of inheritance ( auf +acc to)* * *Erb·rechtnt law of inheritance* * *das o. Pl. law of inheritance* * *2. (Anspruch) right of succession, hereditary title* * *das o. Pl. law of inheritance* * *-e n.law of succession n. -
10 Erbrecht
Erbrecht n < Erbrecht(e)s; 0> arveret -
11 Erbrecht
'ɛrprɛçtn JURdas (ohne Pl) -
12 Erbrecht
-
13 Erbrecht
Erbrecht n arvsrätt -
14 Erbrecht
-
15 Erbrecht
-
16 Erbrecht
сущ.1) общ. наследственное право (законодательство), право наследования2) юр. право наследования (subjektives), наследственное право (objektives) (gesamtheit von Rechtsnormen) -
17 Erbrecht
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Erbrecht
-
18 Erbrecht
Erb·recht ntlaw of inheritance -
19 Erbrecht
Érbrecht n Jur наследствено право. -
20 Erbrecht
См. также в других словарях:
Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbrecht — Erbrecht, im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtssätze, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen, des Erblassers, auf eine andre Person, den Erben, regeln; im subjektiven Sinn das Recht auf den Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erbrecht — Erbrecht, der Inbegriff aller Bestimmungen über Sukzession auf den Todesfall. Gegenstand der Erbfolge ist die Erbschaft (heredĭtas), d.h. das gesamte Besitztum jemandes, soweit es bei seinem Tode auf andere übergehen kann. Die Erbschaftsklage… … Kleines Konversations-Lexikon
Erbrecht — Erbrecht. Nach römischem Rechte gibt es nur zwei Wege zu erben, durch ein Testament oder durch das Gesetz, das deutsche Recht erkennt neben diesen beiden auch den Vertrag an. Es gehörte schon im Alterthume eine Menge von Erfordernissen und… … Damen Conversations Lexikon
Erbrecht — (successio mortis causa), Uebergang der Vermögensrechte eines Verstorbenen auf die Erben. Den alten Römern galt die Befugniß, durch freien letzten Willen seinen Erben zu ernennen, für eines der vorzüglichsten Freiheitsrechte eines römischen… … Herders Conversations-Lexikon
Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… … Universal-Lexikon
Erbrecht — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch… … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — gesetzliche Regelung der privatrechtlichen Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das E. wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert (Art. 14 GG). Das E. ist im 5. Buch des BGB (§§ 1922–2385) enthalten und nach … Lexikon der Economics
Erbrecht — S Erbrecht ist e Schiebrecht. (Schweiz.) … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der … Deutsch Wikipedia
Erbrecht, das — Das Êrbrêcht, des es, plur. die e. 1) Das Recht, ein Gut zu erben. Sein Erbrecht verkaufen. Nicht Erbrecht noch Geburt, das Herz macht groß und klein, Haged. In engerer Bedeutung, in einigen Gegenden, das Recht, von der Verlassenschaft seiner… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart