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1 nicht amtlich
част.юр. вневедомственный -
2 nicht amtlich
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3 Artikel 15
1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation hat die höchste juristische Kraft, gilt unmittelbar und findet auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation Anwendung. Gesetze und andere Rechtsakte, die in der Rußländischen Föderation verabschiedet werden, dürfen der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen.2. Die Organe der Staatsgewalt, die Organe der örtlichen Selbstverwaltung, Amtsträger, Bürger und ihre Vereinigungen sind verpflichtet, die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Gesetze zu beachten. 3. Die Gesetze müssen amtlich veröffentlicht werden. Nicht veröffentlichte Gesetze werden nicht angewandt. Jegliche normativen Rechtsakte, die die Rechte, Freiheiten und Pflichten des Menschen und Bürgers berühren, dürfen nicht angewandt werden, sofern sie nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme amtlich veröffentlicht worden sind. 4. Die allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und die völkerrechtlichen Verträge der Rußländischen Föderation sind Bestandteil ihres Rechtssystems. Legt ein völkerrechtlicher Vertrag der Rußländischen Föderation andere Regeln fest als die gesetzlich vorgesehenen, so werden die Regeln des völkerrechtlichen Vertrages angewandt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 15[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 15[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 15[/ref]> -
4 Antwort
1) (auf etw.) (an jdn.) отве́т (на что-н.) (кому́-н.). als Antwort auf etw. в отве́т на что-н. eine abschlägige Antwort отрица́тельный отве́т, отка́з. eisige Antwort отве́т ледяны́м то́ном. auf alles eine Antwort bereit haben име́ть на всё гото́вый отве́т. die Antwort schuldig bleiben не отвеча́ть отве́тить. die Antwort nicht schuldig bleiben, um eine Antwort nicht verlegen sein за сло́вом в карма́н не лезть. die Antwort verweigern отка́зываться /-каза́ться отвеча́ть отве́тить <от отве́та>. keine Antwort wissen не знать, что отве́тить. in wissenschaftlichen Dingen быть не в состоя́нии дать отве́т. um baldige Antwort wird gebeten amtlich про́сьба <про́сим> дать сро́чный отве́т keine Antwort ist auch eine Antwort молча́ние - то́же отве́т -
5 Effekten
pl1) ценные бумаги (акции, облигации)2) уст. движимое имущество, движимость•Effekten lombardieren lassen — закладывать [сдавать в залог] ценные бумаги
- außer Kurs gesetzte EffektenEffekten platzieren [unterbringen] — размещать ценные бумаги
- börsengängige Effekten
- erstklassige Effekten
- festverzinsliche Effekten
- konsolidierte Effekten
- marktfähige Effekten
- mündelsichere Effekten
- nicht notierte EffektenDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Effekten
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6 nachgehen
1) jdm./einer Sache hinterhergehen идти́ пойти́ (вслед) за кем-н. чем-н. einer Spur nachgehen идти́ /- по сле́ду. jdm. auf Schritt und Tritt nachgehen неотсту́пно сле́довать за кем-н. einem Geräusch nachgehen идти́ /- на како́й-н. звук2) einer Sache zu ergründen, erforschen suchen занима́ться выясне́нием чего́-н., выясня́ть что-н. offiz, amtlich untersuchen рассле́довать что-н.3) einer Sache sich einer Tätigkeit widmen занима́ться чем-н. seiner Arbeit [seinen Geschäften] nachgehen занима́ться свое́й рабо́той [(свои́ми) дела́ми]. seinem Beruf nachgehen рабо́тать по профе́ссии <специа́льности>4) einer Sache sich hingeben предава́ться /-да́ться чему́-н. seinen Vergnügungen [seinen Neigungen] nachgehen предава́ться /- развлече́ниям [свои́м скло́нностям]. Abenteuern nachgehen пуска́ться пусти́ться в приключе́ния5) zu spät gehen: v. Uhr отстава́ть /-ста́ть. um wieviel Minuten nachgehen отстава́ть /- на ско́лько-н. мину́т6) jdm. nicht loslassen, beschäftigen пресле́довать кого́-н. -
7 verlautbaren
1) heißen сообща́ться быть сообщённым. es verlautbart, daß … сообща́ется <сообща́ют>, что … wie verlautbarte, … как сообща́лось <бы́ло сообщено́>, …2) bekanntgeben, mitteilen: offiz сообща́ть сообщи́ть. wie (amtlich) verlautbart wurde как сообща́лось (официа́льно), как бы́ло (официа́льно) сообщено́3) äußern, kundtun: Absicht, Zweifel выска́зывать вы́сказать. sich äußern выска́зываться вы́сказаться. über etw. nicht verlautbaren lassen не выска́зываться /- о чём-н.
См. также в других словарях:
nicht amtlich — nicht autoritativ; hinter vorgehaltener Hand; unter der Hand; hinter verschlossenen Türen; inoffiziell; nicht öffentlich * * * nịcht amt|lich, nịcht|amt|lich <Adj.>: nicht von amtlicher Seite ausgehend: eine nicht amtliche Darstellung der … Universal-Lexikon
nicht amtlich — D✓nịcht amt|lich, nịcht|amt|lich vgl. nicht … Die deutsche Rechtschreibung
nicht — nịcht1 Partikel; betont und unbetont; 1 verwendet, um eine verneinte Aussage zu machen: Schnee ist nicht schwarz, sondern weiß; Er kommt nicht mit, er bleibt lieber zu Hause; Warum hast du nicht gesagt, dass du keine Pilze magst? 2 verwendet zur … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
nicht — • nịcht – nicht wahr? – gar nicht – nicht einmal, nicht mal – mitnichten – zunichtemachen, zunichtewerden Getrennt od. Zusammenschreibung in Verbindung mit Adjektiven und Partizipien {{link}}K 60{{/link}}: – D✓nicht berufstätige oder… … Die deutsche Rechtschreibung
nicht öffentlich — persönlich; privat; nicht autoritativ; hinter vorgehaltener Hand; unter der Hand; hinter verschlossenen Türen; nicht amtlich; inoffiziell * * * nịcht|öf|fent|lich auch: nịcht öf|fent|lich 〈Adj.〉 1. ohne Zuschauer, Zuhörer ( … Universal-Lexikon
nicht autoritativ — hinter vorgehaltener Hand; unter der Hand; hinter verschlossenen Türen; nicht amtlich; inoffiziell; nicht öffentlich … Universal-Lexikon
amtlich nicht notierter Wert — amtlich nicht notierter Wert … Deutsch Wörterbuch
nicht notierte Werte — nicht notierte Werte, unnotierte Werte, Wertpapiere, deren Kurs nicht nach gesetzlich oder in ähnlicher Weise festgelegten Regeln festgestellt wird und für die deshalb eine Wertermittlung (z. B. bei der Erbschaftsbesteuerung) schwierig ist. Es… … Universal-Lexikon
amtlich — glaubwürdig; offiziell; dienstlich; autoritativ; maßgebend * * * amt|lich [ amtlɪç] <Adj.>: von einem Amt, einer Behörde stammend [und daher zuverlässig, glaubwürdig]: ein amtlicher Bericht; eine amtliche Genehmigung; in amtlichem Auftrag… … Universal-Lexikon
amtlich — ạmt·lich Adj; 1 nur attr od adv; von einem ↑Amt (3) oder einer Behörde (ausgehend) ≈ behördlich <ein Schreiben, eine Bekanntmachung, eine Bescheinigung; eine Abschrift, eine Fotokopie amtlich beglaubigen lassen; etwas amtlich bestätigen,… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Wir sind gar nicht verheiratet — Filmdaten Deutscher Titel Wir sind gar nicht verheiratet Originaltitel We’re Not Married! … Deutsch Wikipedia