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  • 21 Artikel 14

    1. Die Rußländische Föderation ist ein weltlicher Staat. Keine Religion darf als staatliche oder verbindlich festgelegt werden.
    2. Die religiösen Vereinigungen sind vom Staat getrennt und vor dem Gesetz gleich. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 14[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 14[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 14[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 14

  • 22 Artikel 15

    1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation hat die höchste juristische Kraft, gilt unmittelbar und findet auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation Anwendung. Gesetze und andere Rechtsakte, die in der Rußländischen Föderation verabschiedet werden, dürfen der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen.
    2. Die Organe der Staatsgewalt, die Organe der örtlichen Selbstverwaltung, Amtsträger, Bürger und ihre Vereinigungen sind verpflichtet, die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Gesetze zu beachten. 3. Die Gesetze müssen amtlich veröffentlicht werden. Nicht veröffentlichte Gesetze werden nicht angewandt. Jegliche normativen Rechtsakte, die die Rechte, Freiheiten und Pflichten des Menschen und Bürgers berühren, dürfen nicht angewandt werden, sofern sie nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme amtlich veröffentlicht worden sind. 4. Die allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und die völkerrechtlichen Verträge der Rußländischen Föderation sind Bestandteil ihres Rechtssystems. Legt ein völkerrechtlicher Vertrag der Rußländischen Föderation andere Regeln fest als die gesetzlich vorgesehenen, so werden die Regeln des völkerrechtlichen Vertrages angewandt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 15[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 15[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 15[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 15

  • 23 Artikel 16

    1. Die Bestimmungen dieses Kapitels der Verfassung bilden die Grundlagen der Verfassungsordnung der Rußländischen Föderation und können nicht anders geändert werden als in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren.
    2. Keine anderen Bestimmungen dieser Verfassung dürfen den Grundlagen der Verfassungsordnung der Rußländischen Föderation widersprechen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 16[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 16[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 16[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 16

  • 24 Artikel 17

    1. In der Rußländischen Föderation werden die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers entsprechend den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und in Übereinstimmung mit dieser Verfassung anerkannt und garantiert.
    2. Die Grundrechte und -freiheiten des Menschen sind unveräußerlich und stehen jedem von Geburt an zu. 3. Die Wahrnehmung der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers darf die Rechte und Freiheiten anderer nicht verletzen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 17[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 17[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 17[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 17

  • 25 Artikel 18

    Die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers gelten unmittelbar. Sie bestimmen den Sinn, den Inhalt und die Anwendung der Gesetze, die Tätigkeit der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt sowie der örtlichen Selbstverwaltung und werden durch die Rechtsprechung gewährleistet.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 18[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 18[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 18[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 18

  • 26 Artikel 19

    1. Alle sind vor dem Gesetz und vor Gericht gleich.
    2. Der Staat garantiert die Gleichheit der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Vermögensverhältnissen und Amtsstellung, Wohnort, religiöser Einstellung, Überzeugungen, Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Vereinigungen oder von anderen Umständen. Jede Form der Einschränkung der Bürgerrechte aus Gründen der sozialen, rassischen, nationalen, sprachlichen oder religiösen Zugehörigkeit ist verboten. 3. Mann und Frau haben gleiche Rechte und Freiheiten und gleiche Möglichkeiten, sie zu verwirklichen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 19[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 19[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 19[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 19

  • 27 Artikel 2

    Der Mensch, seine Rechte und Freiheiten bilden die höchsten Werte. Anerkennung, Wahrung und Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers sind Verpflichtung des Staates.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 2[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 2[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 2[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 2

  • 28 Artikel 20

    1. Jeder hat das Recht auf Leben.
    2. Bis zu ihrer Abschaffung kann ein Bundesgesetz die Todesstrafe als außerordentliche Strafmaßnahme für besonders schwere Straftaten gegen das Leben festlegen, wobei dem Beschuldigten das Recht auf Verhandlung seiner Sache durch ein Gericht unter Mitwirkung von Geschworenen gewährt wird. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 20[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 20[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 20[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 20

  • 29 Artikel 21

    1. Die Würde der Person wird vom Staat geschützt. Nichts kann ihre Schmälerung begründen.
    2. Niemand darf der Folter, Gewalt oder einer anderen grausamen oder die Menschenwürde erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Niemand darf ohne sein freiwilliges Einverständnis medizinischen, wissenschaftlichen oder anderen Versuchen unterworfen werden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 21[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 21[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 21[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 21

  • 30 Artikel 22

    1. Jeder hat das Recht auf Freiheit und persönliche Unverletzlichkeit.
    2. Arrest, Verhaftung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sind nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zulässig. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung darf eine Person nicht länger als 48 Stunden festgehalten werden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 22[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 22[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 22[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 22

  • 31 Artikel 23

    1. Jeder hat das Recht auf Unverletzlichkeit des Privatlebens, auf Personen- und Familiengeheimnis, auf Schutz seiner Ehre und seines guten Rufes.
    2. Jeder hat das Recht auf das Geheimnis des Schriftverkehrs, von Telefongesprächen, postalischen, telegraphischen und anderen Mitteilungen. Eine Einschränkung dieses Rechts ist nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zulässig. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 23[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 23[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 23[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 23

  • 32 Artikel 24

    1. Das Sammeln, Aufbewahren, Verwenden und Verbreiten von Informationen über das Privatleben einer Person sind ohne deren Einwilligung unzulässig.
    2. Die Organe der Staatsgewalt und die Organe der örtlichen Selbstverwaltung sowie ihre Amtsträger sind verpflichtet, jedem die Möglichkeit zur Einsicht in Dokumente und Materialien, die unmittelbar seine Rechte und Freiheiten berühren, zu gewährleisten, wenn ein anderes nicht durch Gesetz vorgesehen ist. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 24[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 24[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 24[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 24

  • 33 Artikel 25

    Die Wohnung ist unverletzlich. Niemand hat das Recht, in eine Wohnung gegen den Willen der dort lebenden Personen einzudringen, außer in den durch Bundesgesetz festgelegten Fällen oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 25[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 25[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 25[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 25

  • 34 Artikel 26

    1. Jeder ist berechtigt, seine nationale Zugehörigkeit zu bestimmen und anzugeben. Niemand darf zur Bestimmung und Angabe seiner nationalen Zugehörigkeit gezwungen werden.
    2. Jeder hat das Recht auf Gebrauch der Muttersprache sowie auf freie Wahl der Umgangs-, Erziehungs-, Ausbildungssprache und des künstlerischen Ausdrucks. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 26[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 26[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 26[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 26

  • 35 Artikel 27

    1. Jeder, der sich rechtmäßig auf dem Territorium der Rußländischen Föderation aufhält, hat das Recht, sich frei zu bewegen und seinen Aufenthalts- und Wohnort zu wählen.
    2. Jeder kann frei aus der Rußländischen Föderation ausreisen. Der Bürger der Rußländischen Föderation hat das Recht, ungehindert in die Rußländische Föderation zurückzukehren. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 27[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 27[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 27[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 27

  • 36 Artikel 28

    Jedem wird die Gewissensfreiheit und die Glaubensbekenntnisfreiheit garantiert einschließlich des Rechts, sich allein oder gemeinsam mit anderen zu einer beliebigen Religion zu bekennen oder sich zu keiner zu beken-nen, religiöse und andere Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten sowie nach ihnen zu handeln.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 28[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 28[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 28[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 28

  • 37 Artikel 29

    1. Jedem wird die Freiheit des Gedankens und des Wortes garantiert.
    2. Unzulässig sind Propaganda und Agitation, die zu sozialem, rassenbedingtem, nationalem oder religiösem Haß und Feindschaft aufstacheln. Verboten ist das Propagieren sozialer, rassenbedingter, nationaler, religiöser und sprachlicher Überlegenheit. 3. Niemand darf gezwungen werden, seine Meinungen und Überzeugungen zu äußern oder sich von ihnen loszusagen. 4. Jeder hat das Recht, auf rechtmäßige gesetzliche Weise Informationen frei zu beschaffen, entgegenzunehmen, weiterzugeben, hervorzubringen und zu verbreiten. Eine Liste der Nachrichten, die ein Staatsgeheimnis darstellen, wird durch Bundesgesetz bestimmt. 5. Die Freiheit der Masseninformation wird garantiert. Zensur ist verboten. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 29[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 29[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 29[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 29

  • 38 Artikel 3

    1. Träger der Souveränität und einzige Quelle der Macht in der Rußländischen Föderation ist ihr multinationales Volk.
    2. Das Volk übt seine Macht unmittelbar sowie durch die Organe der Staatsgewalt und die Organe der örtlichen Selbstverwaltung aus. 3. Höchster unmittelbarer Ausdruck der Volksmacht sind Referendum und freie Wahlen. 4. Niemand darf die Macht in der Rußländischen Föderation an sich reißen. Die Machtergreifung und die Anmaßung von hoheitlichen Befugnissen werden aufgrund Bundesgesetzes verfolgt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 3[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 3[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 3[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 3

  • 39 Artikel 30

    1. Jeder hat das Recht auf Vereinigung einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zum Schutz seiner Interessen zu gründen. Die Betätigungsfreiheit gesellschaftlicher Vereinigungen wird garantiert.
    2. Niemand darf zum Eintritt oder zum Verbleib in irgendeiner Vereinigung gezwungen werden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 30[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 30[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 30[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 30

  • 40 Artikel 31

    Die Bürger der Rußländischen Föderation haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen und Umzüge durchzuführen sowie Streikposten aufzustellen.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 31[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 31[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 31[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 31

См. также в других словарях:

  • Artikel — (v. lat.), 1) so v.w. Articulus; 2) (Geschlechtswort), Wort, welches das Substantivum, bei dem es steht, genauer bestimmt od. individualisirt, indem es ausdrückt, daß dasselbe einen bestimmten Gegenstand unter den mehreren, die unter demselben… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Artikel — (lat. articulus „Abschnitt“, „Teil“ (einer Rede)) bezeichnet: Artikel (Wortart) oder Geschlechtswort, in der Grammatik Wörter in Verbindung mit einem Substantiv und dieses näher bestimmend als Gebrauchsgut eine Sonderform einer Ware einen Text zu …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel — Artikel, das Geschlechtswort, das im Deutschen vor das Hauptwort gesetzt wird, und dessen Eigenthümlichkeit und Selbstständigkeit bezeichnet. Es gibt einen bestimmten (der, die, das,) und einen unbestimmten (ein, eine, ein,) Artikel. Manche… …   Damen Conversations Lexikon

  • Artikel — Sm Warengattung, Aufsatz, Geschlechtswort std. (13. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. articulus Glied, Abschnitt , einem Diminutivum zu l. artus Gelenk, Glied . Das Wort wird zunächst in die Kanzleisprache entlehnt als Abschnitt eines Vertrags ,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Artikel — Artikel: Lat. articulus »kleines Gelenk; Glied; Abschnitt; Teilchen«, eine Verkleinerungsbildung zu lat. artus »Gelenk; Glied« (vgl. hierüber das Fremdwort ↑ Artist), gelangte in spätmhd. Zeit in die deutsche Kanzleisprache mit der Bed.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Artikel — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Ware • Gegenstand • Zeitungsartikel • Beitrag Bsp.: • Haushaltsartikel gibt es im dritten Stock. • …   Deutsch Wörterbuch

  • Artikel — (lat.), ein Redeteil, den viele Sprachen dem Substantiv beifügen, um den Begriff als einen bestimmten (der Mann) oder als einen unbestimmten (ein Mann) vorzustellen. Der Name stammt aus dem Latein (articulus) und ist eine Übersetzung des zuerst… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Artikel — (vom lat. articŭlus), Gelenk, Glied, Teil eines gegliederten Ganzen (einer Schrift, eines Dokuments, des christl. Glaubens etc.); Warengattung; in der Grammatik das Geschlechtswort: bestimmter A. (der, die, das) und unbestimmter A. (ein, eine,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Artikel — (articulus, Gelenk, Glied), in vielen Sprachen ein dem Nomen vorgesetztes Wort, dessen eigentliche Bestimmung ist, den einzelnen Gegenstand aus der Masse der Gattung herauszuheben. Deßwegen ist er ursprünglich gar nichts anderes, als ein… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Artikel — § 58. Das Vorhandensein des Artikels ist eine Besonderheit, die die deutsche Sprache von vielen anderen Sprachen, darunter auch von der russischen, unterscheidet. Der Artikel bezeichnet die grammatischen Merkmale des Substantivs und gibt die… …   Deutsche Grammatik

  • Artikel — Paragraf; Absatz; Passage; Passus; Paragraph; Abschnitt; Textabschnitt; Kapitel; Textstelle; Begleiter; Geschlechtswort; Paper ( …   Universal-Lexikon

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