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1 Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit f юр. правоспосо́бность -
2 Rechtsfähigkeit
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Rechtsfähigkeit
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3 Rechtsfähigkeit
f юр. -
4 Rechtsfähigkeit
правоспособностьDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > Rechtsfähigkeit
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5 Rechtsfähigkeit
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Rechtsfähigkeit
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6 Rechtsfähigkeit
сущ.1) юр. трудовая правоспособность, дееспособность (einer juristischen Person)2) внеш.торг. правоспособность -
7 Rechtsfähigkeit
f <-> юр правоспособность -
8 Rechtsfähigkeit
правоспосо́бность -
9 Rechtsfähigkeit verleihen
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Rechtsfähigkeit verleihen
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10 allgemeine Rechtsfähigkeit
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > allgemeine Rechtsfähigkeit
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11 prozessuale Rechtsfähigkeit
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > prozessuale Rechtsfähigkeit
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12 Entziehung der Rechtsfähigkeit
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Entziehung der Rechtsfähigkeit
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13 Irrtum über die Rechtsfähigkeit
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Irrtum über die Rechtsfähigkeit
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14 Verleihung der Rechtsfähigkeit
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Verleihung der Rechtsfähigkeit
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15 allgemeine Rechtsfähigkeit
прил.1) юр. общая правоспособность, правоспособность общая2) экон. общая (гражданская) правоспособностьУниверсальный немецко-русский словарь > allgemeine Rechtsfähigkeit
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16 allgemeine Rechtsfähigkeit eines Vertreters
прил.Универсальный немецко-русский словарь > allgemeine Rechtsfähigkeit eines Vertreters
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17 beschränkte Rechtsfähigkeit
прил.Универсальный немецко-русский словарь > beschränkte Rechtsfähigkeit
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18 besondere Rechtsfähigkeit eines Vertreters
прил.Универсальный немецко-русский словарь > besondere Rechtsfähigkeit eines Vertreters
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19 bürgerliche Rechtsfähigkeit
прил.Универсальный немецко-русский словарь > bürgerliche Rechtsfähigkeit
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20 fehlende Rechtsfähigkeit
прил.Универсальный немецко-русский словарь > fehlende Rechtsfähigkeit
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См. также в других словарях:
Rechtsfähigkeit — ist die Fähigkeit, als juristische Person (auch juristische Einheit genannt) selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger, sondern Gegenstand von… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit — Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Rechte im subjectivem Sinne (s. u. Recht 2) zu erwerben u. zu besitzen. Die R. kann eine allgemeine u. eine besondere Bedeutung haben, insofern sie sich entweder auf die allgemeinen, keinen besondern Stand… … Pierer's Universal-Lexikon
Rechtsfähigkeit — Rechtsfähigkeit, die von der Rechtsordnung anerkannte Fähigkeit, Subjekt von Rechten und Verbindlichkeiten zu sein. Diese Fähigkeit kommt im bürgerlichen Recht jedem Menschen und außerdem den Juristischen Personen (s. d.) zu. Infolgedessen gibt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rechtsfähigkeit — Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Träger von Rechten und rechtlichen Pflichten zu sein und dadurch den Rechtsschutz zu genießen. Die allgemeine R. steht heute jedem Menschen und den jurist. Personen zu. Übrigens sind nicht allen Personen alle… … Kleines Konversations-Lexikon
Rechtsfähigkeit — Rechtsfähigkeit, die Befähigung Privatrechte zu erwerben und zu haben … Herders Conversations-Lexikon
Rechtsfähigkeit — Rẹchts|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Fähigkeit, Träger von Rechten u. Pflichten zu sein * * * Rẹchts|fä|hig|keit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): das Rechtsfähigsein. * * * Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein … Universal-Lexikon
Rechtsfähigkeit (Deutschland) — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB.… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit (Österreich) — Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d.h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit (Schweiz) — Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch gilt, „rechtsfähig ist jedermann.“[1] „Die Rechtsfähigkeit kommt dem Menschen um seines Menschseins willen zu, d.h. ohne weitere Voraussetzungen“[2]. Juristische Personen können ebenso Rechtsfähigkeit… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit (Liechtenstein) — Die Rechtsfähigkeit wird in Liechtenstein durch Art. 9 Abs. 1 PGR geregelt. Dieser bestimmt: „Rechtsfähig ist jedermann“.[1] „Für alle Menschen (natürlichen Personen) besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit,… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit — Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. R. besitzen alle ⇡ natürlichen Personen, auch Minderjährige und Betreute (⇡ Betreuung), sowie alle ⇡ juristischen Personen (§ 1 BGB). Anders: ⇡ Geschäftsfähigkeit … Lexikon der Economics